Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
1. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Wir weisen in
unseren AGBs auf unseren Mitgliedsbeitrag hin, welchen wir nach der
Mindestlaufzeit kalkuliert haben. Dahingehend schließen wir keine
Verträge ab bei denen die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch
unsere Kunden nicht gewährleistet ist.
2. Wir
behalten uns die Anforderung entsprechender Nachweise vor wie
z.B. Bonitätsprüfung (Lohnabrechnung), Mietverträge
(Anschrift bzw.
Meldeadresse) oder einen deutschen Personalausweis. Bei
Vertragsabschluss benötigen wir
mindestens den Personalausweis und
nach unserem Ermessen eine aktuelle
Meldebescheinigung.
3. Ein fester Wohnsitz sowie eine postalische Erreichbarkeit ist ebenfalls
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft. Vertragsänderungen,
Stillegungsanträge sowie Kündigungen erfolgen nur auf dem
schriftlichen Weg und werden auch schriftlich bestätigt. Aus
diesem
Grund hat ein Mitglied eine dauerhafte postalische Erreichbarkeit
sicherzustellen.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren vom
Konto des Mitglieds eingezogen. Nur in Ausnahmefällen (z.B.
Eltern für
Ihre Kinder) akzeptieren wir den Einzug vom Konto eines
Dritten. Eine
Barzahlung ist unüblich, kann nach Ermessen aber angenommen
werden.
5. Wir setzen bei unseren Mitgliedern ausreichende Kenntnisse der
deutschen Sprache voraus. Es muss gewährleistet sein, dass das
Mitglied unsere AGBs, die Hausordnung sowie
Sicherheitshinweise in
Wort und Schrift versteht. Auch zur Einweisung in die vorhanden
Geräte, die aus versicherungsrechtlichen und gesundheitlichen
Gründen erforderlich ist, sind Sprachkenntnisse notwendig.
Dolmetscher sowie Übersetzer sind für uns weder nachvollziehbar,
noch stetig vorhanden und deshalb
inakzeptabel.
6. Wir beobachten die Nutzung des Studios und der vorhandenen Geräte
und entscheiden anhand der Auslastung, und unserem Interesse
an
einer ausgewogenen Mitgliederstruktur, über die Neuaufnahme von
Mitgliedern.
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