Fit for 24 Fitnessstudio
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Fitnessstudio
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Fit for 24 AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Hausordnung – Öffnungszeiten:

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Die Hausordnung wird dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Die Öffnungszeiten des Studios werden durch Aushang sowie in der Hausordnung bekannt gegeben. Die Änderung der Öffnungszeiten behält sich Fit for 24 vor, soweit diese für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitnessbetriebes notwendig und für das Mitglied zumutbar sind.

 

2. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

a) Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils 1 Monat, sofern er nicht 6 Wochen vor Vertragsende seitens einer Vertragspartei gekündigt wird. Die Kündigung durch das Mitglied hat gegenüber dem Fit for 24, Industriestraße 2, 07318 Saalfeld, schriftlich per Mail oder Einschreiben zu erfolgen. Ab dem jeweiligen Verlängerungsmonat ist das Vertragsverhältnis bis spätestens zum 03. Werktags, zur Beendigung des aktuellen Monats, kündbar. Die Kündigung durch das Mitglied hat gegenüber dem Fit for 24, Industriestraße 2, 07318 Saalfeld, schriftlich per Mail oder Einschreiben zu erfolgen.

b) Im Falle eines Wohnortwechsels des Mitglieds, von mehr als 25 km Entfernung zum Fitness-Studio, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. Diese Kündigung hat bis spätestens zum 03. Werktags, zur Beendigung des aktuellen Monats, gegenüber dem Fit for 24, Industriestraße 2, 07318 Saalfeld, schriftlich per Mail oder Einschreiben zu erfolgen. Der Nachweis des Wohnortwechsels ist durch Vorlage entsprechender Unterlagen (Meldebescheinigung oder Mietvertrag) zu erbringen. Nach Einreichen der Kündigung ist keine Stilllegung des Vertrages bis zum Vertragsende möglich.

c) Fit for 24 kann den Mitgliedsvertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn sich ein Mitglied eine schwere Verletzung von Haupt- oder Nebenverpflichtungen aus diesem Mitgliedsvertrag oder der Hausordnung zu Schulden kommen lässt. In diesem Fall wird der Mitgliedsbeitrag für die Dauer des Vertrages sofort zur Zahlung fällig.

 

3. Unterbrechung/Stilllegung

a) Bei länger andauernder Erkrankung/Verletzung (ab 8 Wochen) oder Schwangerschaft ruht der Vertrag auf Wunsch des Mitglieds für die Dauer der Verhinderung ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Verhinderung. Die Verhinderungsgründe müssen Fit for 24 unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (z.B. ärztliches Attest) schriftlich mitgeteilt werden. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich dann automatisch um die Dauer der Stilllegung bzw. des Ruhens des Vertrages. Bei Ruhen bzw. Stilllegung des Vertrages ist der Zugang zum Studio gesperrt. Während der Stilllegung des Vertrages ruhen die beiderseitigen Rechte und Pflichten.

b) Im Übrigen entbindet eine Erkrankung/Verletzung oder sonstige Nichtnutzung des Fitness-Studios nicht von den Verpflichtungen des Vertrages.

 

4. Zahlungsverzug

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus per Lastschriften-Einzug abgebucht. Gerät das Mitglied mit der Zahlung in Verzug, so wird der Gesamtbetrag für die Dauer des Vertrages sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug hat das Mitglied die Kosten der Zahlungsaufforderung (Mahnkosten zuzüglich Bearbeitungsgebühr) zu tragen.

 

5. Haftung

a) Die Sportgeräte und Räumlichkeiten werden dem Mitglied in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt. Das Mitglied benutzt die Geräte und Räumlichkeiten des Fitness-Studios auf eigene Gefahr. Fit for 24 haftet nicht für Schäden, die das Mitglied selbst verschuldet hat. Gleiches gilt für den Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen.

b) Eine Haftung der Fit for 24 für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage und Geräte zuzieht, besteht nur im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Eine Haftung besteht jedoch nicht für Schäden, die das Mitglied aufgrund seiner eingeschränkten oder völligen Sportuntauglichkeit erleidet. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor Vertragsunterzeichnung einen Arzt zu konsultieren.

c) Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist nicht übertragbar. Für Sach- und Körperschäden sind die Eltern haftbar. Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt ins Studio nicht gestattet.

d) Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Fitness-Studio sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, die die Einrichtung in Anspruch nehmen.

 

6. Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht gilt innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss. In diesem Fall wird die Aufnahmegebühr als Bearbeitungsaufwand einbehalten.

 

7. Transponder

a) Jedes Mitglied erhält einen Transponder. Dieser gewährt Einlass in das Fitness-Studio und ist bei jedem Studiobesuch am Lesegerät einzulesen.

b) Der Transponder darf nicht vertragswidrig zur Anwendung gebracht werden. Die dazu gespeicherten Daten werden bei Vertragsbeendigung gelöscht.

c) Das Mitglied erhält durch den Transponder auch Zugang zum Fitness-Studio zu Zeiten, in denen keine Aufsichtsperson anwesend ist. Diese Zeiten sind durch Aushang sowie in der Hausordnung festgelegt. Diese Zeiten können, soweit für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitness-Betriebes notwendig und für das Mitglied zumutbar, seitens Fit for 24 geändert werden. Das Mitglied verpflichtet sich, den Transponder nur höchstpersönlich zu verwenden und ihn nicht an dritte zu überlassen. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von €250,00. Soweit der dem Mitglied überlassene Transponder durch einen von ihm zu vertretenden Umstand seitens Dritter missbraucht wird und hierdurch Fit for 24 Schaden entsteht, so ist hierfür alleine das Mitglied verantwortlich. Kommt eine Person bei Gebrauch der Einrichtung des Studios aufgrund unbefugter Überlassung des Transponders zu Schaden, so hat das Mitglied Fit for 24 von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Der Verlust des Transponders ist Fit for 24 sofort zu melden.

 

8. Arzneimittel und Mittel zur Leistungssteigerung

Dem Mitglied ist untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlich und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in das Fitness-Studio mit zubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Fit for 24 ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls das Mitglied hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann Fit for 24 den für die restliche Vertragsdauer noch zu zahlenden Mitgliedsbeitrag als Schadensersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.

 

9. Vertragsänderung

Änderungen dieses Vertrages müssen schriftlich festgelegt werden, jedoch mindestens 14 Tage vor dem Eintreten der Änderung. Aufhebungen der Schriftformerfordernis bedürfen ihrerseits der Schriftform. Sollten dringende wirtschaftliche Gründe (z. B. Mehrwertsteuererhöhung oder ähnliches) die Firma zur Änderung des Vertrages veranlassen, muss die Art der Vertragsänderung mindestens 6 Monate vor Beginn durch Aushang im Studio bekanntgegeben werden.

 

10. Ergänzende Vertragsauslegung

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, soll dennoch der Vertrag in seinen übrigen Teilen gültig und für die Parteien verbindlich bleiben. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist in einer dem Gesetz entsprechenden Weise so auszulegen, dass sie dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

 

11. Kreditprüfung

Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung Stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.  

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